Intensivpflege zu Hause oder Intensiv-WG? Die beiden Versorgungsformen im Vergleich
Wenn feststeht, dass ein Angehöriger nach dem Klinikaufenthalt weiterhin intensivpflegerisch versorgt werden muss, stehen Familien vor einer wichtigen Frage: Wo soll diese Versorgung stattfinden? Neben der Pflege im eigenen Zuhause gibt es mit der Intensivpflege-Wohngemeinschaft, kurz Intensiv-WG oder Beatmungs-WG, eine zweite Form der außerklinischen Intensivpflege, die für viele Familien infrage kommt.
Beide Wege haben ihre Berechtigung, und beide können die richtige Entscheidung sein. Sie unterscheiden sich aber deutlich darin, wie Betreuung, Alltag, Privatsphäre und die Rolle der Familie aussehen. In diesem Ratgeber stellen wir die häusliche 1:1-Versorgung und die Intensiv-WG nebeneinander, damit Sie in Ruhe abwägen können, was zu Ihrem Angehörigen und zu Ihrer Familie passt.
Die beatmet24 GmbH ist auf die häusliche 1:1-Intensiv- und Beatmungspflege spezialisiert. Unser Ziel ist es, Menschen eine bedarfsgerechte Versorgung im vertrauten Zuhause zu ermöglichen. Dieser Vergleich zeigt, was beide Versorgungsformen unterscheidet und welche Voraussetzungen für eine Versorgung zu Hause wichtig sind.

Zwei Wege der außerklinischen Intensivpflege
Außerklinische Intensivpflege bedeutet, dass Menschen mit einem hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, etwa bei Beatmung oder mit einer Trachealkanüle, außerhalb des Krankenhauses versorgt werden. Für die Versorgung außerhalb einer stationären Pflegeeinrichtung gibt es zwei Hauptformen:
- Häusliche 1:1-Intensivpflege: Ihr Angehöriger lebt weiterhin in seiner eigenen Wohnung oder bei der Familie. Ein festes Pflegeteam versorgt ihn dort, wobei in jeder Schicht eine Pflegefachkraft ausschließlich für ihn da ist.
- Intensivpflege-Wohngemeinschaft: Mehrere intensivpflegebedürftige Menschen leben in einer gemeinsamen, barrierefreien Wohnung. Jeder hat ein eigenes Zimmer, Küche und Wohnbereiche werden gemeinsam genutzt. Ein Pflegeteam ist rund um die Uhr vor Ort und versorgt alle Bewohnerinnen und Bewohner.
Daneben gibt es spezialisierte stationäre Pflegeeinrichtungen. Sie sind nicht Thema dieses Beitrags. Wenn Sie noch grundsätzlich abwägen, ob eine Versorgung außerhalb der Klinik für Ihren Angehörigen infrage kommt, lesen Sie zuerst unseren Beitrag Krankenhaus oder Pflege zu Hause?
Ihr Wahlrecht beim Ort der Versorgung
Menschen mit Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben ein gesetzlich verankertes Mitspracherecht beim Versorgungsort. Berechtigten Wünschen der betroffenen Person ist zu entsprechen. Das eigene Zuhause ist dabei ausdrücklich als möglicher Versorgungsort vorgesehen.
Geprüft wird, ob die medizinische und pflegerische Versorgung dort sichergestellt ist oder durch geeignete Anpassungen innerhalb angemessener Zeit sichergestellt werden kann. Dabei sind auch persönliche, familiäre und örtliche Umstände zu berücksichtigen. Die Krankenkasse entscheidet auf Grundlage einer persönlichen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Wie der Antrag abläuft, erklären wir in unserem Ratgeber Wie beantrage ich außerklinische Intensivpflege?
Häusliche 1:1-Intensivpflege: so funktioniert sie
Bei der häuslichen 1:1-Versorgung kommt die Intensivpflege zu Ihrem Angehörigen. Ein festes Team aus mehreren Pflegefachkräften wechselt sich im Schichtdienst ab, sodass je nach Bedarf bis zu 24 Stunden am Tag eine Fachkraft anwesend ist, die sich ausschließlich um diesen einen Menschen kümmert.
Der Tagesablauf richtet sich nach den Gewohnheiten und Wünschen Ihres Angehörigen: wann er aufsteht, was er isst, wer zu Besuch kommt und welche Ausflüge oder Termine anstehen. Die Familie bleibt räumlich nah und ist in den Alltag eingebunden. Während der vereinbarten Versorgungszeiten ist eine Pflegefachkraft vor Ort. Klare Absprachen zu Privatsphäre, Rückzugsmöglichkeiten und Abläufen helfen, die professionelle Pflege in das Familienleben einzubinden. Für Technik und Hilfsmittel muss geeigneter Platz vorhanden sein. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein sollten, lesen Sie in unserem Ratgeber zu den Voraussetzungen für die außerklinische Intensivpflege zu Hause.
Intensiv-WG: so funktioniert sie
In einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft lebt Ihr Angehöriger mit einigen anderen Menschen zusammen, die ebenfalls intensivpflegerisch versorgt werden. Die Wohnung ist barrierefrei und auf Beatmung und Intensivpflege ausgelegt. Ein Pflegeteam ist durchgehend vor Ort, und eine Pflegefachkraft betreut in der Regel mehrere Bewohnerinnen und Bewohner.
Rechtlich ist eine Intensiv-WG eine ambulante Wohnform: Die Bewohner sind Mieter ihres Zimmers, und die Pflege wird von einem ambulanten Intensivpflegedienst erbracht. Angehörige können in der Regel jederzeit zu Besuch kommen. Gemeinschaftsräume bieten Möglichkeiten für Begegnung. Ob gemeinsame Mahlzeiten, Gespräche oder Aktivitäten stattfinden können, hängt vom Gesundheitszustand und den Wünschen der Bewohner sowie vom konkreten Versorgungskonzept ab.
Die Unterschiede im Überblick
| Merkmal | Häusliche 1:1-Versorgung | Intensiv-WG |
|---|---|---|
| Wohnort | Eigene Wohnung oder Wohnung der Familie | Eigenes Zimmer in einer gemeinsamen, barrierefreien Wohnung |
| Betreuung | Eine Pflegefachkraft ausschließlich für einen Menschen | Ein Pflegeteam für mehrere Bewohner, durchgehend vor Ort |
| Tagesablauf | Individuelle Gestaltung nach den Wünschen der betroffenen Person und den medizinischen Erfordernissen | Individuell, aber eingebettet in gemeinsame Abläufe |
| Privatsphäre | Vertraute private Umgebung; Pflegekräfte während der vereinbarten Versorgungszeiten vor Ort | Eigenes Zimmer, gemeinsame Räume mit anderen Bewohnern |
| Soziales Umfeld | Vertraute Beziehungen zu Familie, Freunden und Nachbarschaft können erhalten bleiben | Neues Wohnumfeld mit Mitbewohnern; Möglichkeiten zum Austausch abhängig von individuellen Fähigkeiten und Angeboten |
| Rolle der Angehörigen | Nähe im Alltag möglich; Umfang der Einbindung nach Wunsch und Absprache | Begleiten und besuchen, ohne das Pflegeteam im eigenen Zuhause |
| Wohnraum | Wohnung muss für Pflege und Technik geeignet sein | Wohnung ist bereits auf Intensivpflege ausgelegt |
| Start der Versorgung | Ein Team wird für Ihren Angehörigen zusammengestellt, das kann je nach Region Vorlauf brauchen | Abhängig von einem geeigneten freien Platz und gesicherter personeller Versorgung |
| Kosten neben der Pflege | Laufende Kosten der eigenen Wohnung, ggf. Anpassungen | Miete, Nebenkosten und Haushaltsgeld in der WG |
Die Unterschiede im Detail
Betreuung und Sicherheit
In der häuslichen 1:1-Versorgung ist während der vereinbarten Versorgungszeit eine Pflegefachkraft ausschließlich für Ihren Angehörigen zuständig. Beobachtung, pflegerische Maßnahmen und notwendige Interventionen werden individuell auf ihn ausgerichtet.
In einer Intensiv-WG versorgt ein Pflegeteam mehrere Bewohner. Wie viele Pflegefachkräfte gleichzeitig anwesend sind, richtet sich nach dem vereinbarten Personalschlüssel und den Versorgungsbedarfen. Fragen Sie konkret nach der Besetzung am Tag und in der Nacht sowie nach dem Vorgehen bei gleichzeitig auftretenden Notfällen.
Beide Formen müssen die Sicherheit Ihres Angehörigen gewährleisten. Welches Modell im Einzelfall besser passt, hängt vor allem davon ab, wie viel Überwachung und wie viele Eingriffe Ihr Angehöriger täglich braucht.
Selbstbestimmung und Alltag
Zu Hause bestimmt Ihr Angehöriger seinen Tagesrhythmus weitgehend selbst. Ausflüge, Arzttermine oder ein Besuch bei Freunden lassen sich mit der eigenen Pflegekraft flexibel planen, weil sie nur für ihn da ist.
In der WG gibt es ebenfalls Raum für individuelle Wünsche. Da sich das Team um mehrere Menschen kümmert, werden Abläufe und Unternehmungen jedoch stärker miteinander abgestimmt. Für manche Menschen ist diese Struktur hilfreich und gibt Orientierung.
Privatsphäre und Gemeinschaft
Zu Hause bleiben die vertraute Umgebung und bestehende Beziehungen erhalten. Eine Versorgung im eigenen Zuhause kann damit Kontinuität und persönliche Rückzugsmöglichkeiten bewahren. Gleichzeitig erfordert die Anwesenheit von Pflegekräften während der Versorgungszeiten klare Absprachen zum Schutz der Privatsphäre.
In einer Intensiv-WG steht ein eigenes Zimmer zur Verfügung; weitere Räume werden gemeinsam genutzt. Ob dieses Zusammenleben als angenehm erlebt wird, hängt von den persönlichen Bedürfnissen und der konkreten Wohngemeinschaft ab.
Die Rolle der Angehörigen
Die häusliche Intensivpflege ermöglicht Nähe, ohne dass Angehörige die verordnete intensivpflegerische Versorgung selbst übernehmen müssen. Diese wird während der vereinbarten Versorgungszeiten durch qualifizierte Pflegefachkräfte erbracht. Wie stark sich Angehörige darüber hinaus einbringen möchten und können, wird unter Berücksichtigung der Wünsche der betroffenen Person gemeinsam besprochen.
In der WG bleibt das Familienleben räumlich getrennt von der Pflege. Angehörige kommen zu Besuch und bleiben eingebunden, ohne das Pflegeteam im eigenen Zuhause zu haben. Für Familien, die selbst stark belastet sind oder in einer kleinen Wohnung leben, kann das eine wichtige Entlastung sein. Wie wir Familien in der häuslichen Versorgung begleiten, erfahren Sie auf unserer Seite für Angehörige.
Wohnraum und Organisation
Für die Versorgung zu Hause muss die Wohnung geeignet sein: Platz für Pflegebett, Beatmungs- und Absauggerät, Material und einen Rückzugsort für die Pflegekräfte, dazu ausreichend Steckdosen und gute Erreichbarkeit. Manchmal sind Anpassungen nötig.
Eine Intensiv-WG ist bereits auf diese Anforderungen ausgelegt. Dafür bedeutet sie einen Umzug, und damit den Abschied von der vertrauten Wohnung.
Verfügbarkeit
Für die häusliche 1:1-Versorgung stellt der Intensivpflegedienst ein eigenes Team für Ihren Angehörigen zusammen. Je nach Region und Personalsituation kann das etwas Vorlauf brauchen. Bei einer WG hängt der Start davon ab, ob in einer passenden Wohngemeinschaft in erreichbarer Nähe ein Zimmer frei ist. In beiden Fällen lohnt es sich, frühzeitig, möglichst schon während des Klinikaufenthalts, Kontakt aufzunehmen.
Kosten im Vergleich
Die intensivpflegerische Versorgung selbst übernimmt bei bestehendem Anspruch in beiden Versorgungsformen die gesetzliche Krankenkasse nach § 37c SGB V. Für Versicherte fallen gesetzlich geregelte Zuzahlungen an. Ergänzend können Leistungen der Pflegekasse entsprechend dem Pflegegrad hinzukommen.
Unterschiede gibt es bei den Kosten rund um das Wohnen:
- Zu Hause bestehen die bisherigen Wohn- und Lebenshaltungskosten weiter. Für notwendige Wohnraumanpassungen können Zuschüsse infrage kommen. Für den Betrieb ärztlich verordneter elektrischer Hilfsmittel, etwa eines Beatmungsgeräts, kann eine Erstattung der Stromkosten durch die Krankenkasse beantragt werden. Klären Sie die Voraussetzungen und den Umfang vorab mit Ihrer Kasse.
- In der WG fallen Miete und Nebenkosten für das Zimmer und den Anteil an den Gemeinschaftsräumen an, dazu meist ein Beitrag zur gemeinsamen Haushaltskasse.
Lassen Sie sich die Kosten in beiden Fällen vorab schriftlich aufschlüsseln. Mehr zur Finanzierung lesen Sie in unserem Ratgeber Finanzierung der außerklinischen Intensivpflege.
Welche Versorgungsform passt zu Ihrer Situation?
Es gibt keine Versorgungsform, die grundsätzlich besser ist. Entscheidend ist, was zu Ihrem Angehörigen, zu seiner gesundheitlichen Situation und zu Ihrer Familie passt. Diese Fragen helfen bei der Orientierung:
- Was wünscht sich Ihr Angehöriger? Wenn er sich äußern kann, sollte sein Wille an erster Stelle stehen. Wenn nicht: Was hätte er sich gewünscht?
- Wie wichtig sind ihm das eigene Zuhause und die vertraute Umgebung?
- Welche sozialen Kontakte sind Ihrem Angehörigen wichtig? Und wie können diese am jeweiligen Wohnort erhalten oder ermöglicht werden?
- Wie viel individuelle Betreuung braucht er? Wie häufig sind Eingriffe, Absaugen oder Anpassungen der Beatmung notwendig?
- Ist die Wohnung geeignet, oder wäre der Aufwand für Anpassungen sehr groß?
- Wie sieht Ihre eigene Situation aus? Können und möchten Sie mit einem Pflegeteam im Haushalt leben, über Monate oder Jahre? Wie belastbar sind Sie und Ihre Familie?
- Wie weit sind die Wege? Gibt es eine passende WG in einer Entfernung, die regelmäßige Besuche erlaubt?
Wenn Ihr Angehöriger zu Hause leben möchte, sollte zunächst konkret geprüft werden, wie sich dieser Wunsch sicher umsetzen lässt. Entscheidend sind der individuelle Pflegebedarf, geeigneter Wohnraum und eine verlässlich organisierte Versorgung. Eine Intensiv-WG kann eine Alternative sein, wenn sie den persönlichen Wünschen entspricht oder die häusliche Versorgung auch mit Unterstützung und Anpassungen nicht sichergestellt werden kann.
Unabhängig vom Versorgungsort bleiben die ärztliche Begleitung und die Beurteilung möglicher Veränderungen des Beatmungsbedarfs wichtig. Für vorgeschriebene Potenzialerhebungen gelten unterschiedliche Vorgaben und Ausnahmen.
Ein Wechsel ist möglich
Die Entscheidung für eine Versorgungsform ist keine Entscheidung für immer. Verändert sich der Gesundheitszustand, die Wohnsituation oder die Belastbarkeit der Familie, kann ein Wechsel sinnvoll sein, von zu Hause in eine WG oder aus der WG zurück nach Hause. Ein solcher Wechsel wird mit den behandelnden Ärzten, der Krankenkasse und den beteiligten Pflegediensten abgestimmt, damit die Versorgung ohne Unterbrechung weiterläuft.
So unterstützt beatmet24 Familien bei der Entscheidung
Die beatmet24 GmbH bietet die häusliche 1:1-Intensiv- und Beatmungspflege an. Wenn Sie überlegen, ob die Versorgung zu Hause für Ihren Angehörigen der richtige Weg ist, nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und schauen uns die Situation gemeinsam mit Ihnen an: den Bedarf Ihres Angehörigen, Ihre Wohnsituation und das, was Ihnen als Familie wichtig ist. Mit unserem Überleitungsmanagement begleiten wir den Weg aus der Klinik nach Hause.
Unser Einsatzgebiet umfasst Stuttgart, Böblingen, Esslingen, Reutlingen, Tübingen, Göppingen, Ludwigsburg, Pforzheim, Karlsruhe und Rottweil sowie die umliegenden Regionen.
Fazit: Individuelle Intensivpflege im passenden Lebensumfeld
Die häusliche 1:1-Intensivpflege ermöglicht eine individuelle Versorgung im vertrauten Zuhause: Eine Pflegefachkraft ist während der vereinbarten Versorgungszeit ausschließlich für Ihren Angehörigen zuständig, und bestehende Beziehungen und Gewohnheiten können erhalten bleiben. Dafür müssen die räumlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen stimmen.
Eine Intensiv-WG ist eine alternative Wohn- und Versorgungsform. Maßgeblich sind die Wünsche und der Bedarf der betroffenen Person. Wenn Ihr Angehöriger zu Hause leben möchte, unterstützt beatmet24 Sie dabei, die Möglichkeiten zu prüfen und die Versorgung zu organisieren.
Häufig gestellte Fragen zu Intensivpflege zu Hause und Intensiv-WG
Eine Intensiv-WG, auch Beatmungs-WG genannt, ist eine Wohngemeinschaft für mehrere intensivpflegebedürftige Menschen. Jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer, die übrigen Räume werden gemeinsam genutzt. Ein ambulanter Intensivpflegedienst versorgt die Bewohner rund um die Uhr.
Eine Intensiv-WG ist eine ambulante Wohnform mit wenigen Bewohnern, die Mieter ihres Zimmers sind. Ein Pflegeheim ist eine stationäre Einrichtung mit meist mehr Bewohnern und stärker festgelegten Abläufen.
Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Zu Hause ist während der vereinbarten Versorgungszeit eine Pflegefachkraft ausschließlich für eine Person zuständig. In einer Intensiv-WG betreut ein Team mehrere Bewohner nach einem vereinbarten Personalschlüssel. Entscheidend sind eine bedarfsgerechte Besetzung, qualifizierte Pflegekräfte und ein funktionierendes Notfallmanagement.
Im Mittelpunkt stehen die Wünsche der betroffenen Person. Angehörige unterstützen die Entscheidung; vertretungsberechtigte Personen handeln im Rahmen ihrer Befugnisse nach deren Willen. Berechtigten Wünschen zum Versorgungsort ist zu entsprechen. Dabei wird geprüft, wie die notwendige Versorgung dort sichergestellt werden kann.
Die Intensivpflege selbst übernimmt bei bestehendem Anspruch in beiden Fällen die gesetzliche Krankenkasse, abzüglich gesetzlicher Zuzahlungen. Kosten für Wohnen und Lebensunterhalt tragen Sie selbst: zu Hause wie bisher, in der WG als Miete, Nebenkosten und Haushaltsbeitrag.
In der Regel ja, da die WG das Zuhause der Bewohner ist. Fragen Sie bei der Besichtigung nach, welche Absprachen in der jeweiligen WG gelten.
Ja. Wenn sich der Bedarf oder die Lebenssituation verändert, ist ein Wechsel möglich. Er wird mit Ärzten, Krankenkasse und Pflegediensten abgestimmt, damit keine Versorgungslücke entsteht.