Kosten und Finanzierung der außerklinischen 1:1 Intensivpflege
Wenn ein Angehöriger plötzlich auf intensivpflegerische Versorgung angewiesen ist, stellt sich neben allen organisatorischen Fragen schnell eine weitere: Wer übernimmt eigentlich die Kosten? Gerade in einer ohnehin belastenden Situation sorgt die Unsicherheit über die Finanzierung bei vielen Familien für zusätzliche Sorgen – das ist völlig normal.
Die gute Nachricht vorweg: Sie müssen diese Verantwortung nicht allein tragen. Als Spezialist für außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege in Stuttgart und Umgebung begleitet die beatmet24 GmbH Familien täglich genau in dieser Phase – und übernimmt die Klärung der Kostenübernahme für Sie. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick

Wer übernimmt die Kosten der außerklinischen 1:1 Intensivpflege?
Viele Angehörige fragen sich: Wer übernimmt die Kosten? Die Finanzierung der außerklinischen Intensivpflege erfolgt je nach individueller Situation durch Kranken- und Pflegekasse. Welche Leistungen von welchem Kostenträger übernommen werden, wird im Rahmen der Versorgung geprüft. In den meisten Fällen gilt:
- Intensivpflege: wird von der Krankenkasse übernommen (§ 37c SGB V)
- Grundpflege: wird von der Pflegekasse übernommen (§ 36 SGB XI)
Für die medizinisch notwendige Versorgung fallen für Sie in der Regel keine Zuzahlungen an. Die Versorgung wird damit auf eine sichere und verlässliche Grundlage gestellt.
Finanzierung der Intensivpflege (§ 37c SGB V)
Den größten Teil der medizinischen Versorgung übernimmt die Krankenkasse. Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben Anspruch auf außerklinische Intensivpflege. Gemäß § 37c SGB V liegt ein solcher Bedarf vor, wenn die ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft zur individuellen Betreuung erforderlich ist – beispielsweise bei einer Trachealkanüle (Luftröhrenschnitt) oder einer invasiven beziehungsweise nichtinvasiven Beatmung.
Finanzierung der Grundpflege (§ 36 SGB XI)
Neben der medizinischen Intensivpflege wird Ihr Angehöriger im Alltag auch bei grundlegenden Tätigkeiten wie der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme oder der Mobilisation unterstützt. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt – abhängig von der individuellen Versorgungssituation – über die Leistungen der Pflegeversicherung.
Gemeinsam sorgen Kranken- und Pflegekasse dafür, dass sowohl die medizinische Versorgung als auch die pflegerische Unterstützung im Alltag sichergestellt werden. Welche Leistungen im Einzelfall übernommen werden, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen und begleiten Sie bei allen Fragen rund um die Kostenübernahme.
Hilfsmittel und technische Ausstattung
Eine intensivpflegerische Versorgung zu Hause erfordert die passende technische Ausstattung – von Beatmungsgeräten über Absauggeräte bis hin zu Verbrauchsmaterialien. Medizinisch notwendige Hilfsmittel und Geräte können bei entsprechender Verordnung durch den zuständigen Kostenträger übernommen werden. Wir kümmern uns um die Bereitstellung aller erforderlichen Hilfsmittel, medizinischen Geräte und Verbrauchsmaterialien und koordinieren die gesamte Beschaffung. So kann die Versorgung von Beginn an reibungslos und ohne Versorgungslücken starten.
Privatversicherte und Beihilfe
Auch privat Versicherte und Beihilfeberechtigte können außerklinische Intensivpflege in Anspruch nehmen. Der Umfang der Kostenübernahme richtet sich dabei nach dem jeweiligen Versicherungstarif sowie den geltenden Beihilfevorschriften.
Wir arbeiten mit einer Vielzahl von Kostenträgern zusammen – darunter gesetzliche und private Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen – und unterstützen Sie bei der Klärung der individuellen Kostenübernahme. Gemeinsam prüfen wir, welche Leistungen übernommen werden und begleiten Sie bei den notwendigen Abstimmungen.
Was bedeutet das für Sie? Keine Zuzahlungen für die Intensivpflege
Für viele Familien ist die wichtigste Frage, ob auf sie zusätzliche Kosten zukommen. Für die medizinisch notwendige Versorgung gilt: In der Regel fallen für Sie keine Zuzahlungen an. Die Versorgung wird über die zuständigen Kostenträger finanziert, sodass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können – die Nähe zu Ihrem Angehörigen.
Wir übernehmen die Klärung der Finanzierung für Sie
Anträge, Formulare und die Kommunikation mit den Kassen kosten Zeit und Nerven – beides ist in einer solchen Situation knapp. Damit Sie sich nicht zusätzlich belasten müssen, unterstützen wir Sie bei:
- der Antragstellung
- der Kommunikation mit den Krankenkassen
- der Klärung aller offenen Fragen
So sorgen wir dafür, dass die Finanzierung frühzeitig geklärt ist und die Versorgung pünktlich, häufig schon wenige Tage nach der Entlassung, starten kann.

Fazit: Sichere Finanzierung, klare Begleitung
Die Finanzierung der außerklinischen 1:1-Intensivpflege ist in vielen Fällen umfassend geregelt. Je nach individueller Versorgungssituation übernehmen Kranken- und Pflegekassen die Kosten der medizinischen Versorgung sowie weitere pflegerische Leistungen. Auch medizinisch notwendige Hilfsmittel werden bei entsprechender Verordnung in der Regel übernommen.
Entscheidend ist eine frühzeitige Klärung der Finanzierung und der organisatorischen Abläufe – und genau dabei unterstützen wir Sie. Wenn Sie aktuell vor der Organisation der Intensivpflege stehen, müssen Sie diesen Weg nicht allein gehen. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung über die Klärung der Kostenübernahme bis hin zum Start der Versorgung und besprechen gemeinsam die nächsten sinnvollen Schritte.