Anruf E-Mail Jobs

Außerklinische Intensivpflege: Welche Voraussetzungen müssen zu Hause erfüllt sein?

Außerklinische Intensivpflege: Welche Voraussetzungen müssen zu Hause erfüllt sein?

Außerklinische Intensivpflege: Welche Voraussetzungen müssen zu Hause erfüllt sein?

Wenn nach einer schweren Erkrankung oder einem längeren Krankenhausaufenthalt eine intensive medizinische Versorgung notwendig bleibt, stellen sich viele Fragen: Ist die Pflege zu Hause möglich? Reicht der vorhandene Platz? Wer organisiert die Pflegefachkräfte und die benötigten Geräte?

Sie müssen diese Fragen nicht allein beantworten. Ob eine außerklinische Intensivpflege zu Hause möglich ist, wird immer individuell geprüft. Entscheidend sind die medizinische Situation sowie die räumlichen, technischen und organisatorischen Bedingungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen wichtig sind und welche Stellen an der Vorbereitung beteiligt sind.

Außerklinische Intensivpflege

Was ist außerklinische Intensivpflege?

Die außerklinische Intensivpflege ist eine besondere Form der medizinischen Behandlungspflege. Sie richtet sich an Menschen, bei denen aufgrund der Art und Schwere ihrer Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit täglich und unvorhersehbar lebensbedrohliche Situationen auftreten können. In solchen Situationen muss eine geeignete Pflegefachkraft den Gesundheitszustand kontrollieren und sofort eingreifen können.

Die gesetzliche Grundlage bildet § 37c SGB V. Während des verordneten Versorgungszeitraums muss eine geeignete Pflegefachkraft anwesend und jederzeit interventionsbereit sein. Gesetzlich kann auch ein vergleichbar intensiver Einsatz einer Pflegefachkraft den Anspruch begründen.

Außerklinische Intensivpflege kann beispielsweise bei invasiv oder nicht-invasiv beatmeten Menschen, bei einem interventionsbedürftigen Tracheostoma oder bei schweren neurologischen Erkrankungen erforderlich sein. Eine Diagnose, eine Beatmung oder das Tragen einer Trachealkanüle begründen allein jedoch noch keinen Anspruch. Entscheidend ist immer der individuelle Bedarf an medizinischer Behandlungspflege.

Voraussetzung 1: Der medizinische Bedarf muss ärztlich festgestellt sein und verordnet werden

Keine Sorge: Sie müssen nicht selbst beurteilen, ob die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür sind entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte zuständig.

Sie berücksichtigen die Art und Schwere der Erkrankung, den aktuellen Gesundheitszustand und den konkreten Bedarf an medizinischer Behandlungspflege. Ein Pflegegrad allein reicht nicht aus. Die außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V und die Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI beruhen auf unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen.

Bei beatmeten oder trachealkanülierten Menschen ist grundsätzlich eine ärztliche Potenzialerhebung erforderlich. Dabei wird geprüft, ob eine Beatmungsentwöhnung, eine Umstellung auf eine nicht-invasive Beatmung, eine Dekanülierung oder eine weitere Therapieoptimierung möglich ist. Für bestimmte Fälle sieht die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie Ausnahmen vor.

Die ärztliche Verordnung und der Behandlungsplan werden bei der Krankenkasse eingereicht. Anschließend prüft die Krankenkasse mithilfe des Medizinischen Dienstes, ob die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind und die medizinische und pflegerische Versorgung zu Hause sichergestellt werden kann.

Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und zum Ablauf finden Sie im Beitrag „Wie beantrage ich außerklinische Intensivpflege?“.

Voraussetzung 2: Das häusliche Umfeld muss geeignet sein

Die wenigsten Wohnungen erfüllen von Anfang an alle praktischen Anforderungen. Das bedeutet nicht automatisch, dass eine Versorgung zu Hause ausgeschlossen ist. Häufig lässt sich mit gezielten Anpassungen eine geeignete Versorgungssituation schaffen.

Ein separates Patientenzimmer ist nicht grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben. Entscheidend ist, ob die Pflegefachkraft alle notwendigen Maßnahmen sicher durchführen und in einem Notfall schnell handeln kann. 

Ausreichend Platz für Pflege und Technik: Der Versorgungsbereich muss genügend Platz für die individuell benötigten Geräte und Hilfsmittel bieten. Dazu können ein Pflegebett, Beatmungs-, Absaug- oder Inhalationsgeräte sowie Lagerungs- und Mobilitätshilfen gehören.

Auch die Pflegefachkraft braucht ausreichend Bewegungsfreiheit. Welche Raumaufteilung sinnvoll ist, hängt vom Gesundheitszustand, vom Hilfsmittelbedarf und von der konkreten Wohnsituation ab. 

Sichere Stromversorgung: Elektrische Medizinprodukte benötigen geeignete und gut zugängliche Stromanschlüsse. Ob und unter welchen Bedingungen Mehrfachsteckdosen oder Verlängerungskabel verwendet werden dürfen, sollte mit dem Hilfsmittelversorger abgestimmt werden.

Bei stromabhängigen Medizinprodukten muss außerdem feststehen, wie die Versorgung bei einem Stromausfall weitergeführt wird. Je nach Gerät können Akkus, Ersatzakkus oder weitere Ausfalllösungen notwendig sein. Die konkreten Maßnahmen gehören in das individuelle Notfallmanagement. 

Geeignete hygienische Bedingungen: Pflegefachkräfte müssen Maßnahmen wie das Absaugen von Sekret, die Tracheostomapflege oder eine Wundversorgung hygienisch durchführen können. Dafür werden Möglichkeiten zur Händehygiene sowie geeignete Flächen zur sauberen Lagerung von Medikamenten, Hilfsmitteln und Verbrauchsmaterialien benötigt.

Fließendes Wasser in unmittelbarer Nähe des Versorgungsbereichs ist nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, erleichtert die tägliche Versorgung aber erheblich. 

Erreichbarkeit und Zugänglichkeit: Die Wohnung sollte für Pflegefachkräfte und Hilfsmittelversorger gut zugänglich sein. Auch Rettungskräfte müssen sie im Notfall möglichst schnell erreichen können.

Je nach Mobilität können weitere Anpassungen sinnvoll sein. Dazu zählen beispielsweise Rampen, verbreiterte Türen oder ein barrierearmer Zugang. Ob solche Veränderungen notwendig sind, wird anhand der individuellen Situation geprüft.

Voraussetzung 3: Die erforderlichen Hilfsmittel und Medizinprodukte müssen bereitstehen

Die Vielzahl möglicher Geräte wirkt zunächst schnell überwältigend. Sie benötigen jedoch nicht automatisch die gesamte technische Ausstattung. Welche Hilfsmittel erforderlich sind, richtet sich nach dem individuellen Krankheitsbild, der ärztlichen Verordnung und dem konkreten Versorgungsbedarf.

Je nach Versorgung können beispielsweise folgende Hilfsmittel und Medizinprodukte benötigt werden:

  • Geräte zur invasiven oder nicht-invasiven Beatmung
  • Absauggeräte und Hilfsmittel für das Sekretmanagement
  • Inhalationsgeräte
  • Geräte zur Erfassung oder Überwachung von Vitalparametern
  • Pflegebett sowie Lagerungs- und Mobilitätshilfen
  • Sauerstoffversorgung
  • Kommunikationshilfen
  • individuell festgelegte Notfallausstattung

Ein Ersatzgerät oder eine zusätzliche Ausfalllösung ist nicht automatisch bei jeder Versorgung vorgeschrieben. Ob sie benötigt werden, hängt vom eingesetzten Medizinprodukt, von der Abhängigkeit der versorgten Person und vom individuellen Risikokonzept ab.

Die benötigten Hilfsmittel werden je nach Leistungsbereich ärztlich verordnet und beim zuständigen Kostenträger beantragt. Qualifizierte Hilfsmittelversorger übernehmen üblicherweise die Lieferung, Einweisung und technische Betreuung. Der Pflegedienst kann die Abstimmung zwischen Klinik, Ärzten, Krankenkasse und Hilfsmittelversorgern unterstützen.

Bevor die häusliche Versorgung beginnt, müssen alle unmittelbar benötigten Geräte und Materialien funktionsfähig bereitstehen. Die beteiligten Pflegefachkräfte müssen außerdem mit den Geräten und den Besonderheiten der konkreten Versorgung vertraut sein.

Voraussetzung 4: Ein qualifizierter Pflegedienst muss die Versorgung übernehmen können

Sie müssen kein eigenes Pflegeteam zusammenstellen. Ein spezialisierter Pflegedienst plant den Personaleinsatz und prüft, ob er die verordnete Versorgung fachlich und personell übernehmen kann.

Außerklinische Intensivpflege dürfen nur Leistungserbringer anbieten, die die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen erfüllen. Die eingesetzten Pflegefachkräfte benötigen die für die jeweilige Versorgung vorgeschriebenen Qualifikationen und Kompetenzen.

Abhängig vom individuellen Bedarf übernehmen sie unter anderem folgende Aufgaben:

  • den Gesundheitszustand beobachten und  Veränderungen erkennen
  • Vitalparameter erfassen und bewerten
  • Beatmungsgeräte bedienen und überwachen
  • Inhalations- und Absauggeräte anwenden
  • das Tracheostoma versorgen und Trachealkanülen handhaben
  • das Sekret- und Dysphagiemanagement durchführen
  • ärztlich verordnete Medikamente verabreichen
  • festgelegte Notfallmaßnahmen einleiten und durchführen

Bei der häuslichen 1:1-Intensivpflege kümmert sich während jeder Schicht eine Pflegefachkraft ausschließlich um eine Patientin oder einen Patienten. Organisiert wird die Versorgung dabei von einem festen Team aus mehreren Pflegefachkräften, die sich im Schichtdienst abwechseln. Der zeitliche Umfang richtet sich nach dem ärztlich festgestellten Bedarf sowie nach der Verordnung und Genehmigung.

Je nach Krankheitsbild können weitere Fachpersonen an der Versorgung mitwirken. Dazu gehören beispielsweise behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Atmungstherapeuten, Logopäden sowie Ergo- und Physiotherapeuten. Die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt koordiniert die medizinische Behandlung. Der Pflegedienst informiert sie oder ihn über relevante Veränderungen und stimmt die Versorgung im Alltag mit den beteiligten Fachpersonen ab.

Die Krankenkasse überprüft grundsätzlich jährlich, ob die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin bestehen. Dazu beauftragt sie den Medizinischen Dienst mit einer persönlichen Begutachtung am Leistungsort. Dabei wird auch geprüft, ob die medizinische und pflegerische Versorgung am gewählten Leistungsort weiterhin sichergestellt ist.

Voraussetzung 5: Die Versorgung muss vor der Entlassung vorbereitet sein

Eine bevorstehende Entlassung kann großen Zeitdruck auslösen. Trotzdem darf die Versorgung zu Hause nicht improvisiert beginnen. Krankenhaus, Ärzte, Krankenkasse, Pflegedienst und Hilfsmittelversorger müssen die notwendigen Schritte frühzeitig miteinander abstimmen.

Vor der Entlassung sollten insbesondere folgende Punkte geklärt sein:

  • Die ärztliche Verordnung und der Behandlungsplan liegen vor.
  • Der Antrag wurde rechtzeitig bei der Krankenkasse eingereicht.
  • Ein geeigneter Pflegedienst kann die Versorgung personell übernehmen.
  • Die unmittelbar benötigten Hilfsmittel und Medizinprodukte stehen funktionsfähig bereit.
  • Medikamente und Verbrauchsmaterialien sind vorhanden.
  • Die beteiligten Pflegefachkräfte kennen die Besonderheiten der Versorgung und die eingesetzten Geräte.
  • Medizinische und pflegerische Informationen wurden vollständig übergeben.
  • Ein individuelles Notfallmanagement mit klaren Zuständigkeiten und Abläufen ist abgestimmt.
  • Ein medizinisch geeigneter Transport ist organisiert, falls er benötigt wird

Die Planung sollte beginnen, sobald absehbar ist, dass nach der Entlassung außerklinische Intensivpflege erforderlich sein könnte. Wie viel Vorlauf benötigt wird, hängt unter anderem von der Personalsituation, der Genehmigung und der Hilfsmittelversorgung ab.

Fazit: Die häusliche Intensivpflege braucht eine individuelle Vorbereitung

Ob außerklinische Intensivpflege zu Hause möglich ist, hängt nicht von einer einzelnen Voraussetzung ab. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus medizinischem Bedarf, geeigneter Wohnsituation, erforderlicher technischer Ausstattung und einer fachlich sowie personell gesicherten Versorgung.

Nicht jede Wohnung muss von Anfang an vollständig auf die Intensivpflege ausgerichtet sein. Wichtig ist, die Bedingungen frühzeitig zu prüfen und notwendige Anpassungen gemeinsam mit den beteiligten Fachstellen zu planen. 

Die beatmet24 GmbH versorgt als renommierter und überregional tätiger Pflegedienst für die 1:1-Intensivpflege Patienten im Großraum Stuttgart und Landkreis Böblingen. Bei Unsicherheiten in Bezug auf die außerklinische Intensivpflege beraten wir Sie gerne, unverbindlich und kostenlos.