Welche Pflegegrade gibt es?
Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, taucht früher oder später ein Begriff auf, der über viele Leistungen entscheidet: der Pflegegrad. Für viele Familien wirkt das System auf den ersten Blick kompliziert und unübersichtlich – das ist völlig normal.
Damit Sie schnell den Überblick gewinnen, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag, welche Pflegegrade es gibt, wie sie ermittelt werden und was die einzelnen Stufen für Ihren Angehörigen bedeuten. Als Spezialist für außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege in Stuttgart und Umgebung begleitet die beatmet24 GmbH Familien täglich in genau solchen Fragen.

Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad gibt an, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen im Alltag eingeschränkt ist – und welche Leistungen der Pflegeversicherung ihm zustehen. Seit der Pflegereform 2017 haben die fünf Pflegegrade die früheren drei Pflegestufen abgelöst.
Maßgeblich ist dabei nicht die einzelne Diagnose, sondern die Frage, wie selbstständig Ihr Angehöriger seinen Alltag noch bewältigen kann. Je größer die Einschränkungen, desto höher der Pflegegrad. Die rechtlichen Grundlagen sind im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt. Über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse auf Grundlage einer Begutachtung.
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Der Weg zum Pflegegrad beginnt mit einem Antrag bei der Pflegekasse. Anschließend wird der Unterstützungsbedarf in einem strukturierten Begutachtungsverfahren festgestellt. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), bei privat Versicherten in der Regel durch Medicproof.
Im Rahmen der Begutachtung wird bewertet, wie selbstständig Ihr Angehöriger seinen Alltag in verschiedenen Lebensbereichen bewältigen kann. Dabei werden sechs sogenannte Module berücksichtigt:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Die einzelnen Module fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung ein. Daraus ergibt sich eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100 Punkten. Diese entscheidet darüber, welcher Pflegegrad vergeben wird.
Welche Pflegegrade gibt es? Die fünf Stufen im Überblick
| Pflegegrad | Punkte | Bedeutung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene können ihren Alltag noch weitgehend allein bewältigen, benötigen aber punktuell Unterstützung. |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Hier besteht bereits ein deutlicher, regelmäßiger Unterstützungsbedarf im Alltag. |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | Betroffene sind in vielen Bereichen des täglichen Lebens regelmäßig auf Unterstützung angewiesen. |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die Versorgung erfordert in nahezu allen Bereichen eine intensive Unterstützung. |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | Menschen mit Pflegegrad 5 benötigen in der Regel eine umfassende pflegerische Versorgung und Betreuung. |
Welche Leistungen sind mit dem Pflegegrad verbunden?
Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können – zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds.
Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher fallen die Leistungen der Pflegeversicherung aus. Bereits ab Pflegegrad 1 bestehen erste Leistungsansprüche. Pflegegeld wird jedoch erst ab Pflegegrad 2 gezahlt. Welche Leistungen im Einzelfall in Anspruch genommen werden können, richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen.
Welche Leistungen für Ihre persönliche Situation infrage kommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gerne unterstützen wir Sie dabei, den Überblick zu behalten und gemeinsam die passenden Leistungen für Ihren Angehörigen zu klären.
Pflegegrad und außerklinische Intensivpflege
Ein wichtiger Punkt, der häufig für Verwirrung sorgt: Die außerklinische Intensivpflege und der Pflegegrad sind zwei unterschiedliche Dinge.
Die medizinisch notwendige Intensiv- und Beatmungspflege ist eine Leistung der Krankenkasse (§ 37c SGB V) und hängt nicht vom Pflegegrad ab. Der Pflegegrad wiederum regelt die Leistungen der Pflegeversicherung, etwa für die Grundpflege im Alltag. Beide Bereiche greifen ineinander und sichern gemeinsam eine umfassende Versorgung zu Hause. Wichtig: Ein Anspruch auf außerklinische Intensivpflege hängt nicht von einem bestimmten Pflegegrad ab. Maßgeblich ist der medizinische Bedarf.
Was das im Einzelfall für Ihren Angehörigen bedeutet, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen.
Wir begleiten Sie auf dem Weg zum Pflegegrad
Der Antrag auf einen Pflegegrad, die Begutachtung und die Kommunikation mit der Pflegekasse können für Betroffene und Angehörige eine große Herausforderung sein – insbesondere in einer ohnehin belastenden Situation.
Damit Sie sich nicht allein durch den Antragsprozess arbeiten müssen, begleiten wir Sie Schritt für Schritt und unterstützen Sie unter anderem bei:
- der Antragstellung bei der Pflegekasse,
- der Vorbereitung auf die Begutachtung,
- der Klärung offener Fragen rund um den Pflegegrad und die möglichen Leistungen.
So schaffen wir gemeinsam die Grundlage für eine bestmögliche Versorgung Ihres Angehörigen.

Fazit: Den passenden Pflegegrad kennen und nutzen
Der Pflegegrad ist eine wichtige Grundlage für viele Leistungen der Pflegeversicherung. Er richtet sich nach der Selbstständigkeit im Alltag und entscheidet darüber, welche Unterstützungsleistungen Betroffene und ihre Angehörigen in Anspruch nehmen können. Gleichzeitig gilt: Ein Anspruch auf außerklinische Intensivpflege hängt nicht vom Pflegegrad, sondern vom individuellen medizinischen Bedarf ab.
Gerade in einer neuen Pflegesituation entstehen viele Fragen. Deshalb begleiten wir Sie Schritt für Schritt – von der Klärung des Pflegegrads über die Kostenübernahme bis hin zur Organisation einer sicheren Versorgung. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihren Angehörigen.