Außerklinische Intensivpflege: Was dürfen Angehörige selbst übernehmen und was nicht?
Außerklinische Intensivpflege: Was dürfen Angehörige selbst übernehmen und was nicht?
Wenn ein Familienmitglied außerklinische Intensivpflege benötigt, fragen sich viele Angehörige, ob und wie sie sich an der Versorgung beteiligen können. Wichtig vorweg: Sie müssen keine pflegerischen oder medizinischen Aufgaben übernehmen. Wenn Sie sich einbringen möchten, ist das je nach Tätigkeit nach Absprache und gegebenenfalls nach fachlicher Anleitung möglich. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Aufgaben Sie im Alltag übernehmen können, wann Pflegefachkräfte gefragt sind und wie eine freiwillige Beteiligung sicher geregelt wird.

Was ist außerklinische Intensivpflege?
Die außerklinische Intensivpflege versorgt Menschen mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege außerhalb des Krankenhauses – zum Beispiel zu Hause, in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft oder in einer geeigneten Pflegeeinrichtung. Grundlage ist § 37c SGB V.
Ein solcher Bedarf kann bestehen, wenn aufgrund einer Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit täglich und zu unvorhersehbaren Zeiten lebensbedrohliche Situationen auftreten können. Dann muss eine entsprechend qualifizierte Pflegefachkraft fortlaufend zur individuellen Betreuung und zum fachgerechten Eingreifen bereit sein.
Viele Menschen in der außerklinischen Intensivpflege werden invasiv oder nicht invasiv beatmet oder tragen eine Trachealkanüle. Diese Merkmale allein begründen jedoch noch keinen Anspruch. Entscheidend ist immer der individuell festgestellte medizinische und pflegerische Bedarf.
Der Grundsatz: Angehörige sind keine Ersatzpflegekräfte
Das Wichtigste vorweg: Sie sind nicht verpflichtet, medizinische oder pflegerische Aufgaben zu übernehmen. Die professionell vereinbarte Versorgung muss der Pflegedienst mit entsprechend qualifizierten Pflegefachkräften sicherstellen. Wenn Sie sich beteiligen möchten, geschieht das freiwillig und nur in einem klar abgestimmten Rahmen.
Bei Menschen mit außerklinischem Intensivpflegebedarf können täglich und zu unvorhersehbaren Zeiten lebensbedrohliche Situationen auftreten. Deshalb muss während der bewilligten Versorgungszeiten eine qualifizierte Pflegefachkraft zum fachgerechten Eingreifen bereit sein. Wie viele Stunden täglich erforderlich und genehmigt sind, hängt vom individuellen Bedarf ab. Eine 1:1-Versorgung bedeutet daher nicht automatisch eine Betreuung rund um die Uhr.
Diese professionelle Einsatzbereitschaft darf nicht durch eine informelle Verpflichtung der Angehörigen ersetzt werden. Eine freiwillige Beteiligung bleibt dennoch möglich, wenn sie fachlich vertretbar ist, sicher organisiert und eindeutig abgesprochen wird.
Diese Aufgaben gehören grundsätzlich in professionelle Hände
Keine Sorge: Sie müssen medizinisch anspruchsvolle oder risikoreiche Tätigkeiten nicht selbst übernehmen. Solche Maßnahmen führen grundsätzlich entsprechend qualifizierte Pflegefachkräfte nach ärztlicher Verordnung aus. Dazu können insbesondere gehören:
- Beatmung überwachen und bedienen sowie angemessen auf Alarme reagieren
- ein Tracheostoma versorgen und eine Trachealkanüle wechseln
- Sekret absaugen und das Sekretmanagement übernehmen
- den Gesundheitszustand beobachten und Vitalwerte fachlich beurteilen
- Medikamente nach ärztlicher Verordnung verabreichen und komplexe Wunden versorgen
- enterale oder parenterale Ernährung durchführen
- festgelegte Notfallmaßnahmen einleiten
Angehörige dürfen solche Tätigkeiten nicht eigenmächtig übernehmen oder beispielsweise Beatmungseinstellungen und Medikamentendosierungen selbst verändern. Ob Sie einzelne Maßnahmen nach einer Schulung freiwillig übernehmen können, muss für jede Tätigkeit und jede Versorgung individuell geprüft und eindeutig vereinbart werden.
In der 1:1-Intensivpflege betreut während einer Schicht jeweils eine Pflegefachkraft einen Patienten. Die Versorgung übernimmt jedoch ein Team, dessen Mitglieder sich im Schichtdienst abwechseln. Die Pflegefachkräfte führen die vereinbarten Maßnahmen durch, beobachten Veränderungen und stimmen sich bei medizinischen Fragen mit den behandelnden Ärzten ab.
So können sich Angehörige im Alltag einbringen
Auch wenn Pflegefachkräfte die professionelle Versorgung übernehmen, bleiben Sie für Ihren Angehörigen eine wichtige Bezugsperson. Wie stark Sie sich beteiligen möchten, entscheiden Sie selbst. Möglich sind beispielsweise:
Nähe und Zuwendung: Gespräche, Berührungen und vertraute Rituale können Geborgenheit vermitteln und die Lebensqualität fördern.
Gemeinsame Alltagsgestaltung: Vorlesen, Musik hören oder gemeinsam Zeit verbringen gibt dem Tag Struktur. Auch Ausflüge können möglich sein, wenn der Gesundheitszustand, die notwendige Begleitung und die Notfallversorgung dies zulassen.
Einfache Handreichungen: Nach Absprache mit dem Pflegeteam können Sie beispielsweise ein Kissen richten oder persönliche Dinge bereitstellen. Beim Anreichen von Getränken oder Nahrung muss vorher geklärt sein, ob eine Schluckstörung oder Aspirationsgefahr besteht.
Beobachtungen und Kommunikation: Sie kennen die Gewohnheiten, Wünsche und Reaktionen Ihres Angehörigen besonders gut. Ihre Beobachtungen können dem Pflegeteam helfen, Veränderungen zu erkennen und die Versorgung persönlich abzustimmen.
Begleitung und Organisation: Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Angehörigen zu Terminen begleiten oder sich an organisatorischen Absprachen beteiligen. Auch hierbei gilt: Sie dürfen unterstützen, müssen diese Aufgaben aber nicht allein tragen.
Mitwirkung an Therapiezielen: Die individuellen Wünsche der versicherten Person stehen im Mittelpunkt. Mit ihrem Einverständnis können auch Ihre Erfahrungen und Beobachtungen bei der Festlegung der Therapieziele berücksichtigt und dokumentiert werden.
Freiwillige Beteiligung: Mit Anleitung kann sie möglich sein
Sie entscheiden selbst, ob Sie sich an einzelnen Pflegemaßnahmen beteiligen möchten. Die AKI-Richtlinie sieht ausdrücklich vor, Angehörige anzuleiten und ihnen Fähigkeiten für einen sicheren Umgang mit Alltagssituationen zu vermitteln.
Je nach Versorgung können Sie beispielsweise lernen,
- gesundheitliche Veränderungen und Warnzeichen zu erkennen,
- vereinbarte Schritte aus dem Notfallplan einzuleiten,
- technische Geräte in einem klar festgelegten Rahmen sicher zu handhaben,
- oder einzelne Maßnahmen der Behandlungspflege fachgerecht auszuführen.
Welche Tätigkeiten infrage kommen, lässt sich nicht pauschal festlegen. Entscheidend sind der Gesundheitszustand Ihres Angehörigen, das Risiko der jeweiligen Maßnahme sowie Ihre persönliche Bereitschaft und die nachgewiesene Handlungssicherheit.
Eine Beteiligung ist möglich, wenn Sie und die versicherte Person dies wünschen und die fachgerechte Versorgung weiterhin gewährleistet bleibt. Der konkrete Umfang wird mit dem verordnenden Arzt und dem Pflegedienst abgestimmt. Der Arzt informiert die Krankenkasse über die geplante Beteiligung.
Wichtig: Eine Schulung verpflichtet Sie zu nichts und erlaubt nicht automatisch die Übernahme weiterer Tätigkeiten. Aufgaben, Zuständigkeiten und Vorgehensweisen müssen eindeutig vereinbart und dokumentiert werden. Die freiwillige Mitwirkung darf außerdem nicht dazu dienen, Angehörige ungeplant als Ersatz für die bewilligte professionelle Versorgung einzusetzen.
Die Grundpflege: Gemeinsame Aufgabe nach Absprache
Neben der medizinischen Behandlungspflege benötigen viele Menschen Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Diese Tätigkeiten werden häufig noch als „Grundpflege“ bezeichnet. Im SGB XI ist heute von körperbezogenen Pflegemaßnahmen die Rede.
Wichtig ist die Abgrenzung: Die außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V und Pflegeleistungen aufgrund eines Pflegegrades nach SGB XI sind unterschiedliche Leistungen. Welche Aufgaben der Pflegedienst übernimmt, richtet sich deshalb nach dem individuellen Bedarf sowie den vereinbarten und bewilligten Leistungen.
Wenn Sie möchten, können Sie sich nach Absprache an alltäglichen Pflegemaßnahmen beteiligen. Auch dabei muss das Pflegeteam zuvor prüfen, was gesundheitlich sicher ist. Körperpflege, Mobilisation oder das Anreichen von Nahrung können beispielsweise bei Beatmung, Kreislaufproblemen oder Schluckstörungen besondere Risiken mit sich bringen. Ihre Beteiligung bleibt daher freiwillig und wird an die konkrete Situation Ihres Angehörigen angepasst.
Klare Grenzen schützen auch Sie
Sie müssen Ihre Fürsorge nicht dadurch beweisen, dass Sie medizinische oder pflegerische Aufgaben übernehmen. Es ist völlig in Ordnung, eine Tätigkeit abzulehnen oder nach einer Einweisung festzustellen, dass Sie sich damit nicht sicher fühlen.
Die Versorgung eines schwer erkrankten Familienmitglieds kann emotional und körperlich sehr belastend sein. Wer dauerhaft Verantwortung für risikoreiche oder lebenserhaltende Maßnahmen übernimmt, kann an die eigenen Grenzen geraten. Eine klare Aufgabenverteilung schützt deshalb nicht nur Ihren Angehörigen, sondern auch Sie selbst.
Die professionelle Versorgung kann Sie im bewilligten zeitlichen Umfang spürbar entlasten. Wie viele Stunden täglich eine Pflegefachkraft anwesend ist, richtet sich nach dem individuell festgestellten und genehmigten Bedarf. So kann für Sie wieder mehr Raum entstehen, Ehepartner, Tochter, Sohn oder Elternteil zu sein – ohne dass Sie jede pflegerische Verantwortung selbst tragen müssen.
Fazit: Klare Aufgabenteilung, gemeinsames Ziel
Angehörige müssen in der außerklinischen Intensivpflege keine medizinischen oder pflegerischen Aufgaben übernehmen. Die professionelle Versorgung gewährleistet ein qualifiziertes Pflegeteam im vereinbarten und bewilligten Umfang. Sie entscheiden selbst, ob und wie Sie sich zusätzlich einbringen möchten.
Nähe, vertraute Rituale und gemeinsame Zeit brauchen keine pflegerische Qualifikation. Bei gesundheitlich relevanten Tätigkeiten kommt es dagegen immer auf den Einzelfall an. Einzelne Maßnahmen können nach fachlicher Anleitung und verbindlicher Abstimmung möglich sein. Entscheidend ist, dass alle Beteiligten ihre Aufgaben kennen und sich damit sicher fühlen.
Die beatmet24 GmbH begleitet Menschen in der 1:1-Intensivpflege im Großraum Stuttgart. Gemeinsam mit Ihnen klären wir, welche Unterstützung Ihr Angehöriger benötigt und wie Sie sich auf Wunsch an der Versorgung beteiligen können. Wir beraten Sie persönlich, unverbindlich und kostenlos.